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Aufnahmeverfahren

Reguläres Aufnahmeverfahren

1. Möglichkeit:

Aufnahmeprüfung an einer Kantonsschule im März der 2. Sekundarschulklasse. Die bestandene Prüfung berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in die Pädagogische Maturitätsschule Kreuzlingen nach der 3. Sekundarschulklasse.  

2. Möglichkeit:

Aufnahmeprüfung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen im Januar der 3. Sekundarschulklasse (oder der 1. Kantonsschulklasse)

Zur Prüfung zugelassen sind auch Schülerinnen und Schüler aus einem 10. Schuljahr, aus Berufsmittelschulen, Fachmittelschulen, Privatschulen oder anderen Ausbildungsgängen.

Es wird in folgenden Fächern geprüft: Deutsch und Mathematik schriftlich. Bei knappem Resultat muss eine mündliche Prüfung auf Französisch abgelegt werden. Die genauen Modalitäten entnehmen Sie der Seite Anmeldeunterlagen.

 

Übertrittsverfahren

1. Möglichkeit:

Prüfungsfreier Übertritt nach der 2. Klasse der Kantonsschule in die 2. Klasse der PMS. Bedingung: Ende Jahr definitiv befördert an der Kantonsschule.

2. Möglichkeit:

Prüfungsfreier Übertritt nach der 3. Klasse der FMS in die 3. Klasse der PMS, wenn der Zeugnisdurchschnitt vom Januar mindestens 5 beträgt.

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